Inobhutnahme
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 KJHG
Kinder und Jugendliche aus Not- und Krisensituationen, die im Wege von Eil- oder Notunterbringungen versorgt oder aufgenommen werden müssen. Für Kinder und Jugendliche von 15 bis 21 Jahren werden vier Plätze in CJD-Wohngruppen zur Verfügung gestellt.
Ziel
Angebotspalette für die verschiedenen Altersstufen und Problemlagen die geeigneten Möglichkeiten zur Unterbringung vorgehalten werden können. Die Verbundpartner kooperieren auf allen Ebenen als Netzwerk und nutzen somit differenzierte Ressourcen der beteiligten Einrichtungen. Somit kann flexibel auf die unterschiedlichsten Probleme und Anforderungen reagiert werden.
Das können sein:
- Rückkehr ins Elternhaus oder zu anderen Verwandten,
- Vermittlung in eine Pflegefamilie,
- Übergang in ein teilstationäres oder stationäres Jugendhilfeangebot,
- Wohnen in einer eigenen Wohnung.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch das einweisende Jugendamt.
Inobhutnahme Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren
- Sekretariat (Mo.-Fr., 8.00-17.00 Uhr)
06321 8991-103 oder -104 - Mobil (Wochenende und nachts)
0151 40638506
Kinder von 5 bis 14 Jahren
Aufnahme in Altleinigen
Schlossmühle
Fon: 06356 9636-0
Kinder von 0 bis 10 Jahren
Evangelisches Kinderheim Stauf
67304 Eisenberg-Stauf
Fon: 06351 1328-31
Stefan Kopp
Fachabteilungsleitung
Hilfen zur Erziehung
Fon 06321 8991-106
Mobil 0151 40638650
Fax 06321 8991-109