Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche ab 17 Jahren nach § 34 und 41 SGB VIII

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene ab 17 Jahren nicht mehr im Elternhaus bleiben können oder wollen oder Hilfe beim Übergang aus Wohngruppen in die Selbständigkeit brauchen, bietet sich das betreute Einzelwohnen an. Ebenso für junge Migranten,  die für ihren Start in ein eigenständiges Leben im der fremden Kultur Unterstützung brauchen.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wohnen in eigenen Wohnungen und werden durch Fachkräfte des CJD sozialpädagogisch betreut. Wie und wie oft wird in einem Hilfeplangespräch mit dem Kostenträger, also in der Regel mit dem Jugendamt, und dem jeweiligen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen festgelegt. Die Pädagogen unterstützen bei der Bewältigung der Anforderungen, die das Erwachsensein mit sich bringt: Bestehen in der Arbeitswelt, Umgang mit Behörden und Finanzen, Pflegen von Beziehungen und Erhaltung der eigenen Gesundheit.

So klappt der Übergang in ein eigenständiges Leben.

Ihre Ansprechpartner

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Fon 06321 8991-106
Fax -109
AufnahmeNeustadtnospam@cjd.de

Kathrin Jung
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Mobil 0151 40638647
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